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Kino

Sat.1 vor Gericht gegen Focus Magazin Verlag siegreich

Das Landgericht Hamburg hat jetzt einer Klage von Sat.1 gegen eine Anzeigenkampagne des Focus Magazin Verlags Recht gegeben.

Jochen Müller26.01.2004 15:34

Das Landgericht Hamburg hat jetzt einer Klage von Sat.1 gegen eine Anzeigenkampagne des Focus Magazin Verlags Recht gegeben. Sat.1 hatte sich damit gegen eine Kampagne des Verlags vom Sommer vergangenen Jahres in Zeitungen und Zeitschriften wie "Horizont", "Der Kontakter" und "Financial Times Deutschland" gewandt. Wie es in einer Sendermitteilung heißt, habe der Verlag verschiedene Anzeigenmotiven mit erfolgreichen Sat.1-Serien wie "Edel & Starck" aufgemacht und deren durchschnittlicher Sehbeteiligung die Zahl der "Focus"-Leser gegenübergestellt, um dem Leser auf diese Weise den Eindruck zu vermitteln, "Focus" sei das reichweitenstärkere Medium. Diese Werte seien jedoch nach Ansicht von Sat.1 nicht vergleichbar, da jeder "Focus"-Leser schon dann vollständig in die Statistik einfließe, sobald er einen Artikel des Magazins lese, während ein Sat.1-Zuschauer beispielsweise auch lediglich mit einem 50-prozentigen Anteil erscheine, wenn er eine Sendung nur zur Hälfte gesehen hat. Schließlich sah das Hamburger Landgericht die Grundsätze der vergleichenden Werbung in drei Punkten verletzt: Zum einen liege eine unlautere, wettbewerbswidrige Rufnutzung der Sat.1-Titel vor. Zum anderen sei vom Gericht anerkannt worden, dass der Werbeadressat unsachlich beeinflusst werde, da er von einer Vergleichbarkeit der Werte ausgehen müsse. Darüber hinaus müsse davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Lesern um ein Fachpublikum handle, das über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Bewertung der Reichweiten verfüge.

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