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Verleih

Händler kämpft gegen Gema

Ein Videothekar aus den neuen Bundesländern weigert sich, Abrechnungen der Gema zu akzeptieren. Mittlerweile beschäftigen sich Gerichte mit dem Vorgang.

jr17.09.2003 10:24

Zwei Parteien streiten sich seit Monaten um einen Betrag, der sich irgendwo zwischen 30 und 260 Euro bewegt. Betroffen sind ein Videothekar aus den neuen Bundesländern (Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt) und die Bezirksdirektion der GEMA in Dresden. Im Kern geht es um die Abrechnung für einen einzelnen Monat: den August 2002. Am 16. September 2002 wurde, so der betroffene Videothekar, die Umsatzmeldung für August eingereicht. Der Eingang sei von der Gema bestätigt worden. Die Umsatzmeldung sei jedoch von der Gema nicht anerkannt worden, weil die Richtigkeit der Angaben nicht von einem Steuerberater bestätigt worden sei. "Letztlich geht es nur darum, dass auf meiner Meldung der Stempel eines Steuerberaters fehlte. Bis heute weiß ich jedoch nicht, auf welcher Rechtsgrundlage dieser von der Gema gefordert wird", klagt der Händler.

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