Anzeige
Verleih

Bewährungsstrafe für Astro-Chef Krekel

Der Astro-Prozess vor dem Kasseler Amtsgericht endete mit einer für Geschäftsführer Oliver Krekel zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Krekel war wegen Verstoßes gegen Paragraf 131 StGB angeklagt.

jr24.01.2003 08:52
Oliver Krekel: "Bin mit dem Strafmaß völlig einverstanden"
Oliver Krekel: "Bin mit dem Strafmaß völlig einverstanden"

Fünf Jahre vergingen von der ersten Anzeige bis zum Verhandlungsauftakt. Etwa drei Stunden dauerte der Prozess vor dem Kasseler Amtsgericht. Dort musste sich am 21. Januar 2003 Astro-Inhaber Oliver Krekel wegen der Verbreitung von 21 gewaltverherrlichenden Filmen im Sinne des $ 131 StGB verantworten. Dabei ging es u. a. um Titel wie "Braindead", "Last House on the Left" und "Maniac". Das Urteil für Krekel: Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird.

Anzeige