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Bewährungsstrafe für Astro-Chef Krekel
Der Astro-Prozess vor dem Kasseler Amtsgericht endete mit einer für Geschäftsführer Oliver Krekel zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Krekel war wegen Verstoßes gegen Paragraf 131 StGB angeklagt.
jr24.01.2003 08:52
Fünf Jahre vergingen von der ersten Anzeige bis zum Verhandlungsauftakt. Etwa drei Stunden dauerte der Prozess vor dem Kasseler Amtsgericht. Dort musste sich am 21. Januar 2003 Astro-Inhaber Oliver Krekel wegen der Verbreitung von 21 gewaltverherrlichenden Filmen im Sinne des $ 131 StGB verantworten. Dabei ging es u. a. um Titel wie "Braindead", "Last House on the Left" und "Maniac". Das Urteil für Krekel: Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird.